USA gewinnen Fall gegen Kim Dotcom und legen Berufung beim neuseeländischen Obersten Gerichtshof ein

Dotcom

Erinnern Sie sich an all die DDoS-Angriffe, die nach der Schließung von Megaupload auf die Websites verschiedener US-amerikanischer Regierungs- und Urheberrechtsorganisationen ausgelöst wurden? Offenbar ist dies auch beim neuseeländischen Berufungsgericht der Fall – und hat am Freitag zugunsten der US-Regierung entschieden, sodass diese nicht mehr alle Beweise herausgeben muss, die sie gegen Kim gesammelt haben Dotcom, dem berüchtigten Gründer von Megaupload, damit sie seine Auslieferung an die USA erreichen konnten. Diese Entscheidung bringt Dotcom dazu, seinen Fall auf die nächste Ebene zu bringen und in die Hände der obersten Instanz Neuseelands zu legen Gericht.

Offiziell war Megaupload einst eine der beliebtesten Filesharing-Plattformen, die es den Menschen ermöglichte, ihre Dateien zu speichern, zu sichern und anzuzeigen. Inoffiziell wurde der Dienst häufig als Plattform für den Handel mit Liedern, Videos und anderen urheberrechtlich geschützten Materialien und damit auch für die Website genutzt

ist seit mehr als einem Jahr geschlossen Jetzt. Trotz eines früheren Urteils eines niedrigeren Gerichts, das von der US-Regierung verlangte, mehr Beweise vorzulegen Unterstützung, um Dotcom zurück ins Land zu bringen, entschied das Berufungsgericht, dass eine Zusammenfassung seines Falles mehr als sei genug.

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Laut einem Bericht von Der New Zealand Herald, „Die Offenlegung war umfangreich und könnte Milliarden von E-Mails umfassen, wurde dem Gericht mitgeteilt. Das Rechtsteam von Dotcom sagte, dass sie sich ohne Kenntnis der Beweise des FBI nicht angemessen auf den Auslieferungsfall vorbereiten könnten.“

Dotcom äußerte seine Enttäuschung über das Urteil auf Twitter, wo er auch Hoffnung auf bessere Ergebnisse vor einem höheren Gericht äußerte. Als das FBI im Januar 2012 offiziell das Verfahren gegen den in Deutschland geborenen Dotcom einleitete, hatte er seinen offiziellen Wohnsitz in Neuseeland.

Urteile des neuseeländischen Gerichts zur Offenlegung: 2 (ja) vs. 1 (nein). Der Kampf geht weiter. Als nächstes ist der Oberste Gerichtshof Neuseelands zuständig.

— Kim Dotcom (@KimDotcom) 1. März 2013

Dotcom muss sich noch immer mit Anklagen wegen Geldwäsche und digitaler Piraterie begnügen finanzieller Schaden von mehr als einer halben Milliarde Dollar an Urheberrechtsinhaber.

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