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SMS-Konversationen finden zwischen zwei verschiedenen Handykonten statt. Und die Privatsphäre jedes Kontoinhabers wird von Mobilfunkanbietern streng geschützt. Auch wenn Sie vielleicht der Meinung sind, dass Sie jedes Recht haben, auf Kopien von Textnachrichten von Ihrem Telefon zuzugreifen, ist Ihr Der Mobilfunkanbieter ist verpflichtet, die Privatsphäre des anderen Teilnehmers der Gespräch. Um Textnachrichten von Ihrem Mobilfunkanbieter abzurufen, müssen Sie daher einen Gerichtsbeschluss einholen.
Schritt 1
Reagiere schnell. Die meisten großen Mobilfunkanbieter protokollieren die von ihren Kontoinhabern gesendeten und empfangenen Textnachrichten. Diese Informationen werden jedoch nicht für immer gespeichert. Manche Anbieter bewahren die Informationen nur wenige Wochen auf. Bevor Sie den Gerichtsbeschluss erlassen, rufen Sie den Kundendienst Ihres Mobilfunkanbieters an, um herauszufinden, ob die Informationen überhaupt verfügbar sind.
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Schritt 2
Reichen Sie Ihren Fall ein. Eine gerichtliche Verfügung kann nur erwirkt werden, wenn der Fall in den Akten liegt.
Schritt 3
Holen Sie einen Gerichtsbeschluss ein. Wenn Sie einen Fall haben, informieren Sie Ihren Anwalt oder den mit dem Fall befassten Detektiv, dass Sie Beweise in Form von Textnachrichten haben. Dann wird er oder sie einen Antrag bei dem Richter einreichen, der Ihren Fall bearbeitet. Sofern die Textnachrichten jedoch nicht für den Fall relevant sind, wird der Petition nicht stattgegeben.