Apple verliert im Patentverfahren gegen Samsung weiter an Boden

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Apples Patentverfahren gegen Samsung erlitt im August einen weiteren Rückschlag, als das US-Patent- und Markenamt eines der Patente des Unternehmens für ungültig erklärte. Die Entscheidung wird wahrscheinlich den Schadensersatzbetrag, den Samsung Apple zahlen wird, weiter senken, nachdem ein Berufungsgericht den Betrag im Mai von 1 Milliarde US-Dollar gesenkt hatte.

Das fragliche Patent, D618677, deckt das Oberflächendesign des iPhone 3G ab. Apple ließ das Design im November 2008 patentieren, argumentierte jedoch, dass sich D618677 auf einige seiner früheren Patente stützte und dass der Schutz dafür rückwirkend auf den 5. Januar 2007 datiert werden sollte Rand. Durch die Ausweitung des Patentschutzes bis Anfang 2007 hatte Apple mehr Zeit, Konkurrenten mit ähnlichen Produkten zu verfolgen Geschmacksmuster, aber das Patent- und Markenamt entschied, dass der Schutz nur bis November 2008 gelten sollte Abgabedatum.

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Die Entscheidung bedeutet, dass Konkurrenten wie Samsung, die zwischen Januar 2007 und November 2008 iPhone-ähnliche Telefondesigns auf den Markt gebracht haben, von der Verletzung dieses bestimmten Patents befreit sind.

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Andere Technologieunternehmen haben sich im Namen von Samsung positiv geäußert. In einem juristischer Auftrag letzten Monat eingereicht, Google, Facebook, und andere Technologieunternehmen argumentierten, dass die Entscheidung des Gerichts „zu absurden Ergebnissen führen und einen Nachteil haben wird, wenn man sie bestehen lässt.“ Dies hat verheerende Auswirkungen auf Unternehmen, die jährlich Milliarden von Dollar für Forschung und Entwicklung komplexer Technologien ausgeben Komponenten.“

Auch wenn Apples Designpatent für das iPhone 3G aus dem Verfahren geworfen wurde, muss Samsung wahrscheinlich immer noch eine beträchtliche Summe für andere Patentverletzungen gegen Apple zahlen. Im Mai entschied das US-Berufungsgericht für den Federal Circuit gefunden dass Samsung eine Reihe von Apple-Designpatenten verletzt hat, die Touch-Befehle wie Tippen zum Zoomen und Bounce-Back-Scrolling abdeckten. Das Berufungsgericht hob die Entscheidung eines Untergerichts auf, dass Samsung ein Apple-Patent für „Handelsaufmachung“ – das äußere Erscheinungsbild und die Haptik des Telefons – verletzt hatte.

In einem bevorstehenden dritten Prozess wird der Betrag ermittelt, den Samsung an Apple zahlen muss. Durch die Ungültigerklärung von D618677 wird der Betrag jedoch wahrscheinlich noch weiter sinken.

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