Ein Kartellurteil gegen die Google-Suche würde die freie Meinungsäußerung im Internet beeinträchtigen, sagt ein Rechtswissenschaftler

Erste Änderung des Google-Kartellrechts zur freien Meinungsäußerung

Google-Suchergebnisse seien geschützte freie Meinungsäußerung, argumentiert der Rechtswissenschaftler und Blogger Eugen Woloch. Und aus diesem Grund wäre jedes Kartellurteil gegen Google, das Änderungen in der Reihenfolge seiner Suchergebnisse erzwingen würde, eine Verletzung der First Amendment-Rechte von Google.

Wie Volokh, der an der UCLA School of Law lehrt, ausführlich in a erklärt Im Auftrag von Google In einem am Mittwoch veröffentlichten Whitepaper ähnelt die Reihenfolge der Suchergebnisse dem Layout einer Zeitung. Zeitungsredakteure haben das Recht zu entscheiden, welche Geschichten sie veröffentlichen, an welcher Stelle in der Zeitung sie erscheinen und wie viel Platz sie diesen Geschichten geben. Ebenso hat Google das Recht, die Reihenfolge zu wählen, in der seine Suchergebnisse angezeigt werden – auch wenn das bedeutet, dass Links von Google-Konkurrenten weiter unten im Stapel verschoben werden.

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„Die Urteile sind im Kern allesamt redaktionelle Urteile darüber, was Benutzer wahrscheinlich interessant und wertvoll finden“, schrieb Volokh. „Und alle diese redaktionellen Urteile sind vollständig durch den Ersten Verfassungszusatz geschützt.“

Volokhs Weißbuch, verfasst mit Rechtsanwalt Donald Falk auf Anfrage von Google, findet inmitten einer kartellrechtlichen Untersuchung der Federal Trade Commission (FTC) gegen Google statt. Eine Reihe von Unternehmen haben Google unlautere Wettbewerbspraktiken vorgeworfen, die gemäß Abschnitt 5 des FTC-Gesetzes illegal sind, da Google seine eigenen Produkte gegenüber denen seiner Konkurrenten bewirbt. Zu den Unternehmen, die behaupten, erhebliche Traffic- und Umsatzeinbußen erlitten zu haben, gehören Expedia, Trip Advisor, Yelp und andere.

Die FTC hat noch nicht entschieden ob eine Kartellklage gegen Google eingereicht werden soll oder nicht, oder wie genau gegen den Internetgiganten vorgegangen werden soll, wenn dies der Fall ist. Eine solche Klage scheint jedoch wahrscheinlich, wie es die Kommission beschlossen hat Ziehen Sie die renommierte Prozessanwältin Beth Wilkinson hinzu, ein Anwalt von Paul, Weiss, Rifkind, Wharton & Garrison, der vor allem für die Verurteilung des Oklahoma-City-Bombers Timothy McVeigh bekannt ist, soll die Ermittlungen leiten.

Ein Teil der Schwierigkeit für die FTC besteht darin, dass der Dienst von Google kostenlos ist, was es schwierig macht, nachzuweisen, dass Verbraucher durch die Link-Bumping-Praktiken geschädigt werden. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl anderer Suchmaschinen, sodass jeder, dem die Vorgehensweise von Google nicht gefällt, problemlos auf einen anderen Dienst zurückgreifen kann. Wie Google seit langem behauptet: „Die Konkurrenz ist nur einen Klick entfernt.“

Sollte sich die FTC dazu entschließen, gegen Google wegen Verstoßes gegen Kartellgesetze vorzugehen, könnte das Ergebnis weitreichende Folgen sowohl für Google als auch für das Internet insgesamt haben. Sollte die FTC eine Kartellrechtsklage gegen Google gewinnen, könnte dies laut Volokh alle Formen der freien Meinungsäußerung im Internet grundlegend untergraben.

„Was man über Google sagen kann, lässt sich auch über Zeitungen, Enzyklopädien und ein breites Spektrum an Informationsquellen sagen“, sagte Volokh in einem Interview mit The Hill. „Ich würde mir große Sorgen machen, wenn ich irgendein anderer Redner im Internet wäre.“

„Man kann die Meinungsäußerung nicht einschränken, nur weil sie unfair ist“, fügte er hinzu.

Kritiker der Suchpraktiken von Google argumentieren, dass der Erste Verfassungszusatz es Unternehmen nicht erlaube, den Wettbewerb zu untergraben.

Bild über Margaret M. Stewart/Shutterstock

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