Oberster Gerichtshof des Vereinigten Königreichs ordnet ISP an, Piratenseite zu sperren

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BT, ein großer britischer Internetanbieter, hat gerade einen Rechtsstreit gegen die Motion Picture Association verloren, in dem der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs entschied, dass BT Benutzern den Zugriff auf eine beliebte illegale Download-Site verweigern muss. Die MPA, der internationale Zweig der Hollywood Motion Picture Association of America, hatte mit ihrem Versuch, den Film zu bekommen, Erfolg ein ISP, der den Datenverkehr zu Newzbin2 blockiert, das umfangreiche Listen von Filmen und Alben zum Herunterladen im Usenet bereithält.

Es ist ein bahnbrechender Fall Dies liegt daran, dass ISPs in der Vergangenheit versucht haben, jegliche Beurteilung der Inhalte, auf die sie Zugriff gewähren, zu vermeiden. Für sie geht es eher darum, kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, doch für die Nutzer bedeutete diese Passivität, dass ihnen ein offenes Internet garantiert war. Mit diesem Fall ist der Weg für zunehmende Beschränkungen geebnet Piraterieseiten aus ISP-Sicht, und die MPA hat bereits angekündigt, dass sie gegen andere ISPs vorgehen wird, um noch mehr Websites zu blockieren.

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„Meines Erachtens folgt daraus, dass BT tatsächlich Kenntnis davon hat, dass andere Personen seinen Dienst nutzen, um Urheberrechte zu verletzen: Es weiß, dass die Benutzer und Betreiber von Newbin2 Urheberrechte verletzen in großem Umfang und insbesondere die Urheberrechte der Studios in einer großen Zahl ihrer Filme und Fernsehprogramme verletzen“, sagte Richter Arnold, der den Fall leitete, sagte. „Es ist bekannt, dass zu den Nutzern von Newzbin2 BT-Abonnenten gehören, und es weiß, dass diese Nutzer seinen Dienst nutzen, um verletzende Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken zu erhalten, die ihnen von Newzbin2 zur Verfügung gestellt werden.“

Newzbin2 war eine Neuauflage von Newzbin, einem ehemals erfolgreichen Piraterieziel, das letztes Jahr per Gerichtsbeschluss eingestellt wurde. Newzbin2 wurde im Ausland neu gestartet und erzielte im vergangenen Jahr einen Gewinn von über 1.000.000 GBP. Durch die Einstellung eines Betriebs so groß, war die MPA verständlicherweise mit der Entscheidung zufrieden. BT hingegen war zurückhaltender und sagte, dass die Entscheidung „Klarheit“ in der komplexen Angelegenheit schafft.

„Es zeigt deutlich, dass Rechteinhaber ihre Ansprüche beweisen und einen Richter davon überzeugen müssen, einen Gerichtsbeschluss zu erlassen. BT hat immer wieder betont, dass Rechteinhaber diesen Weg einschlagen müssen“, sagte BT.

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