Facebook wirbt mit neuem Music Revenue Sharing um YouTuber

Ein neues Umsatzbeteiligungsprogramm von Meta Jetzt können Facebook-Videoersteller mit Videos Geld verdienen, die lizenzierte Musik enthalten.

Am Montag, Meta gab dies über einen Blogbeitrag bekannt die Einführung von Music Revenue Sharing, einem neuen Programm, mit dem YouTuber Geld mit Videos verdienen können, die „lizenzierte Musik von beliebten Künstlern“ enthalten.

Screenshot von Facebook Creator Studio, der die lizenzierte Musikbibliothek im Music Revenue Sharing-Programm zeigt.
Meta/Facebook

Im Wesentlichen bedeutet das neue Programm, dass Videokünstler weitermachen Facebook sind nun berechtigt, einen Teil der „In-Stream-Werbeeinnahmen“ mit den von ihnen erstellten Videos zu erzielen, ihnen aber auch lizenzierte Musik hinzuzufügen. In der Vergangenheit durften Facebook-Ersteller lizenzierte Musik in ihren Videos verwenden, konnten mit diesen Videos dann aber kein Geld verdienen. Mit dem heutigen Start des Music Revenue Sharing-Programms können Urheber nun genau das tun und eine Umsatzbeteiligung von 20 % verdienen. Ein Teil der Einnahmen geht auch an die Musikrechteinhaber und Meta. Und in Bezug auf „populäre Musik“ nannte Meta in der Ankündigung ihres Blogbeitrags einige Mainstream-Künstler als Beispiele, darunter Post Malone und Tove Lo.

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Es gibt jedoch Zulassungsvoraussetzungen und Regeln für die Teilnahme an diesem Programm:

  • Die Videos müssen mindestens 60 Sekunden lang sein und dürfen keine Reels sein.
  • Teilnahmeberechtigte Videos müssen außerdem auf einer Facebook-Seite veröffentlicht werden.
  • Ersteller müssen einen Song aus der lizenzierten Musikbibliothek von Facebook auswählen. Auf diese Bibliothek kann in Creator Studio zugegriffen werden.
  • Der von Ihnen ausgewählte Song darf nicht im Mittelpunkt des Videos stehen. In der Ankündigung von Meta heißt es, dass das Video eine „visuelle Komponente“ haben muss.

Empfohlene Videos

Damit YouTuber zur Teilnahme am Music Revenue Sharing-Programm berechtigt sind, müssen Facebook-Creator die Berechtigungsvoraussetzungen für In-Stream-Anzeigen und Monetarisierungsstandards erfüllen. Auch Inhalte von Erstellern unterliegen weiterhin der Regelung Facebooks Richtlinien und „Musikrichtlinien“.

Das Music Revenue Sharing-Programm beginnt heute mit der weltweiten Einführung, richtet sich jedoch speziell an In-Stream-berechtigte YouTuber. Derzeit beginnt die Monetarisierung geeigneter Inhalte über In-Stream-Anzeigen in den USA. Die Monetarisierung von Inhalten im Rahmen dieses Programms wird in den kommenden Monaten voraussichtlich weltweit ausgeweitet.

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