So rufen Sie Telefonaufzeichnungen ab

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Es ist wichtig, Kopien Ihrer Telefonaufzeichnungen zu haben, auch für routinemäßige Aufzeichnungen.

Möglicherweise bereiten Sie sich auf ein bevorstehendes Gerichtsverfahren vor oder überprüfen nur, wer Ihr Kind anruft oder ihm eine SMS schickt. Wenn Sie gedruckte Aufzeichnungen aller eingehenden und ausgehenden Anrufe benötigen, gibt es je nach den gesetzlichen Anforderungen Ihres Diensteanbieters verschiedene Möglichkeiten, diese abzurufen. Während einige Telefongesellschaften ihren Kunden auf schriftliche Anfrage einmal jährlich eine Anrufhistorie zur Verfügung stellen, verlangen andere möglicherweise eine Vorladung – selbst wenn Sie der Kontoinhaber sind.

Sowohl nach den FCC-Regeln als auch nach dem Telefonaufzeichnungs- und Datenschutzgesetz von 2006 sind die einzigen Zeiten, in denen das Gesetz es erlaubt, die Telefonaufzeichnungen sind: 1) mit einer Vorladung für ein relevantes Gerichtsverfahren, 2) bei Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden und 3) durch schriftliches Schreiben des Kontoinhabers Genehmigung.

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Festnetztelefone

Schritt 1

Sortieren Sie Ihre Telefonrechnungen. Eine Anrufdetailseite ist Teil jeder Monatsabrechnung. Wenn Ihre Telefongesellschaft keine Anrufdetailseite bereitstellt oder Sie eine papierlose Abrechnung haben, fahren Sie mit Schritt 2 fort.

Schritt 2

Melden Sie sich bei Ihrem Telefondienstanbieter für die Online-Kontoverwaltung an. Melden Sie sich mit Ihrem Passwort an und suchen Sie nach Ihren bisherigen Abrechnungen. Sie können die Suche nach Datum eingrenzen und dann den Anrufdetaildatensatz für diesen bestimmten Datumsbereich drucken.

Wenn Sie keinen Internetzugang haben oder Ihre Telefongesellschaft keine Online-Abrechnung anbietet, fahren Sie mit Schritt 3 fort.

Schritt 3

Rufen Sie Ihren Telefondienstanbieter an und fordern Sie Ausdrucke Ihrer vorherigen monatlichen Abrechnungen für den betreffenden Zeitraum an. Seien Sie darauf vorbereitet, Ihre Identität und das rechtmäßige Eigentum an dem Konto zu überprüfen oder dass Sie eine schriftliche Genehmigung des tatsächlichen Kontoinhabers zum Zugriff auf die Aufzeichnungen haben.

Drahtlose Telefone

Schritt 1

Melden Sie sich beim Online-Kontoverwaltungssystem Ihres Mobilfunkanbieters an und überprüfen Sie frühere Abrechnungen. Mehrere Mobilfunkanbieter stellen online detaillierte Anrufverlaufsaufzeichnungen bereit, sodass Sie ganz einfach suchen und ausdrucken können, was Sie brauchen.

Wenn Ihr Mobiltelefon im Voraus bezahlt ist (wie TracFone oder Net10), fahren Sie mit Schritt 2 fort.

Schritt 2

Rufen Sie Ihren Prepaid-Mobilfunkanbieter an und bitten Sie ihn, Ihnen ein Anfrageformular für Ihre bisherigen Telefondaten zuzusenden. Fragen Sie, welche anderen Dokumente gegebenenfalls von Ihnen benötigt werden, um den rechtmäßigen Besitz des Telefons nachzuweisen. Die Anforderungen verschiedener Prepaid-Dienstleister variieren je nach den Datenschutzrichtlinien des Unternehmens für Kunden.

Schritt 3

Füllen Sie das Antragsformular aus und/oder erstellen Sie ein notariell beglaubigtes Schreiben mit folgenden Informationen: Ihr Name, Name des Kontoinhabers (falls abweichend), Rechnungsstellung Adresse, Mobiltelefonnummer, ESN/IMEI des Telefons und eine Erklärung, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer dieses Telefons oder der autorisierte Kontoinhaber sind Vertreter. Legen Sie eine Kopie der Vollmacht des tatsächlichen Kontoinhabers bei.

Einige Prepaid-Mobilfunkunternehmen wie TracFone verlangen auch, dass Sie eine Fotokopie der Rückseite des Telefons selbst mit dem ESN/IMEI-Aufkleber senden. Diese befindet sich am häufigsten unter dem Akkufach des Telefons. Wenn Ihr Telefon gestohlen wurde, legen Sie stattdessen eine Kopie des Polizeiberichts vor.

Schritt 4

Geben Sie in Ihrer schriftlichen Anfrage deutlich den Zeitraum an, für den Sie Anrufverlaufsaufzeichnungen benötigen. Wenn die Aufzeichnungen älter als ein Jahr sind, planen Sie etwas mehr Zeit für die Bearbeitung der Anfrage ein. Das Unternehmen muss möglicherweise ältere Aufzeichnungen aus den Archiven ziehen.

Schritt 5

Senden Sie die Dokumentation per Fax oder Post an Ihren Mobilfunkanbieter. Die meisten Anfragen zu Telefonaufzeichnungen werden innerhalb von 30 Tagen bearbeitet. Berichte werden nur per Post, nicht per E-Mail oder Fax bereitgestellt. Stellen Sie also sicher, dass Sie mindestens einen Monat Vorlauf haben, wenn Sie die Anrufprotokolle für einen bevorstehenden Gerichtstermin benötigen.

Spitze

Mobilfunkanbieter können Ihnen den Inhalt von Textnachrichten nicht zur Verfügung stellen; nur Datum/Uhrzeit des SMS-Versands und Telefonnummer, von der bzw. an die der SMS-Versand gesendet wurde. Speichern Sie wichtige Texte immer auf dem Telefon selbst oder sichern Sie sie in einem anderen Format zur sicheren Aufbewahrung. Nur so können Sie das Gesagte bewahren.

Sie können Ihre Unterlagen auch in einer der lokalen Niederlassungen oder Einzelhandelsgeschäften Ihrer Telefongesellschaft einreichen. Sie müssen einen Lichtbildausweis vorlegen. Wenn Sie das Handy selbst haben, bringen Sie es mit.

Warnung

"Pretexting" - die Praxis, vorzugeben, jemand anderes zu sein, um auf ihre Telefonkontoinformationen zuzugreifen - ist illegal. Weitere Informationen zum Gesetz und zum Schutz der Privatsphäre Ihrer Telefondaten finden Sie unter Referenzen.