So importieren Sie ein PDF in Sibelius

Starten Sie Sibelius und wählen Sie die Registerkarte "Importieren".

Klicken Sie auf die Schaltfläche "PhotoScore".

Wählen Sie die Schaltfläche "PDFs öffnen".

Geben Sie den Seitenbereich ein, um die Seiten anzugeben, die Sie importieren möchten. Standardmäßig wird der Seitenbereich für das gesamte PDF-Dokument angezeigt.

Klicken Sie nach Abschluss des Importvorgangs auf die Schaltfläche "An Sibelius senden".

Wählen Sie eine Option, um die Instrumente in der Partitur einzurichten. Wählen Sie das Optionsfeld "Sibelius 7 Instrumente auswählen" oder "Instrumente auswählen" und klicken Sie auf "OK".

Wenn Sie die Option zum Auswählen eigener Instrumente auswählen, wird eine neue Instrumentenauswahlseite geöffnet. Die Seitenleiste "Instrumente in File" zeigt eine Liste der Notenzeilen in der Partitur. Wählen Sie ein Instrument aus der Liste "Ersetzen durch" und klicken Sie auf die Schaltfläche "Hinzufügen", um das Instrument für jede Notenzeile in der Partitur auszuwählen. Klicken Sie auf "OK", um mit dem Importieren der Partitur in Sibelius zu beginnen.

Für erweiterte Importoptionen und eine bessere Genauigkeit sollten Sie ein Upgrade auf die Vollversion von PhotoScore in Erwägung ziehen. PhotoScore Lite erlegt dem Import von Partituren viele Einschränkungen auf, einschließlich der Begrenzung der Gesamtzahl der Seiten auf 20, maximal zwei Stimmen pro Notensystem, 12 Notenzeilen pro Seite und es werden viele der Leistungsindikatoren wie Artikulationszeichen und Text nicht importiert.

Finden Sie gemeinfreie PDF-Partituren auf Websites wie ChoralWiki, The Mutopia Project und Petrucci Music Library. Jede dieser Seiten bietet Musik an, die länger unter Urheberrechtsschutz steht. Im Allgemeinen gilt ein Urheberrecht ab dem Datum der Erstellung bis 70 Jahre nach dem Tod des Urheberrechtsinhabers für Musik, die nach dem 1. Januar 1978 erstellt wurde. Für anonyme Werke, unter Pseudonym erstellte Werke, Leihwerke und Werke, die vor 1978 entstanden sind, gelten Sonderregelungen. Wenden Sie sich an das U.S. Copyright Office, wenn Sie Fragen dazu haben, ob ein Werk als gemeinfrei gilt.